Mitglied der SCNAT

Die SEG fördert die Zusammenarbeit unter den Entomologinnen und Entomologen. Sie steht sowohl Berufsleuten als auch Interessierten offen. Der Schwerpunkt der SEG liegt bei der Erforschung der einheimischen Insekten.

Bild: LaMantarraya, stock.adobe.com

Mitgliedschaft ∙ Preise ∙ Stipendien

Mitgliedschaft

Interessiert Sie unsere Gesellschaft? Wir freuen uns über alle Neumitglieder. Um Mitglied bei der SEG zu werden, kontaktieren Sie bitte unseren Quästor, Herr Yohan Collaud (Adresse unten).

Mitgliedsbeitrag
Mitglieder: CHF 60
Studierende: CHF 30 (während maximal 5 Jahren)
Kollektivmitgliedschaft für Institutionen: auf Anfrage
Mitglieder, die im Ausland leben: zusätzliche CHF 15 werden denjenigen verrechnet, welche die gedruckte Version von Alpine Entomology wünschen

Kontakt

Yohan Collaud
c/o info fauna - CSCF & karch
Avenue Bellevaux 51
CH-2000 Neuchâtel

T: +41 32 718 36 00
E: contact@infofauna.ch


Preise

Jedes zweite Jahr können von der Schweizerischen Entomologischen Gesellschaft (SEG) anlässlich ihrer Jahresversammlung, der entomo.ch, hervorragende entomologische Veröffentlichungen mit dem Prix Moulines prämiert werden. Das Preisgeld beträgt insgesamt CHF 2'000. Berücksichtigt werden ausschliesslich Publikationen, welche die Biogeographie, Ökologie oder Systematik der schweizerischen Entomofauna betreffen. Stellen Sie bitte sicher, dass alle Autoren schriftlich bestätigen, dass sie mit der Einreichung für den Prix Moulines einverstanden sind. Ferner muss mindestens ein Autor Mitglied der SEG sein und die Arbeiten sollten in den zwei Jahren unmittelbar vor dem Jahr der Preisverleihung erschienen sein.

Der nächste Prix Moulines wird an der entomo.ch 2025 verliehen, für Arbeiten, die 2023 oder 2024 publiziert wurden. Bitte senden Sie Ihre Publikation als PDF (oder in 4 Druckexemplaren) bis zum 31. Januar 2025 an die Präsidentin der SEG.

Frühere Gewinner:


Stipendien

Die SEG unterstützt Mitglieder der Gesellschaft mit kleineren Beiträgen für Exkursionen oder Reisen. Gesuche um Unterstützung in einem bestimmten Kalenderjahr müssen bis zum 1. Oktober des Vorjahres beim Präsidenten der SEG eingetroffen sein. Information über Details zum Gesuch können ebenfalls beim Präsidenten eingeholt werden.